Saar-Sparkassen setzen MiFID planmäßig um

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Qualität der Wertpapierberatung wird weiter gesteigert

Die Wertpapierberatung in den saarländischen Sparkassen wurde ab 1. November 2007 noch einmal intensiviert. An diesem Tag trat ein Gesetz in Kraft, mit dem die EU-Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumenten, kurz MiFID (Markets in Financial Instruments), umgesetzt wird. Im Zuge der MiFID-Umsetzung geben die Sparkassen ihren Kunden zukünftig einen noch umfassenderen Überblick über die am Kapitalmarkt angebotenen wertpapierbezogenen Anlageformen und berücksichtigen verstärkt die persönlichen Bedürfnisse ihrer Kunden.

Die Europäische Kommission will durch die MiFID den Rechtsrahmen der europäischen Finanzmärkte neu ordnen. Die Verhaltens- und Organisationsanforderungen im Bereich der Wertpapierdienstleistungen sollen europaweit vereinheitlicht werden. Hierdurch soll europaweit ein hoher Anlegerschutz gewährleistet werden.

Auch bisher haben die Sparkassen im Wertpapiergeschäft durch intensive persönliche Beratung die Bedürfnisse ihrer Kunden und die dazu passenden Wertpapierprodukte identifiziert. Allerdings wird es für den Anleger immer schwieriger, aus der Vielzahl unterschiedlicher Anlagemöglichkeiten eine optimale Auswahl zu treffen. Vor diesem Hintergrund verpflichten die neuen gesetzlichen Regeln alle Kreditinstitute dazu, künftig bei der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung eine noch umfassendere Informationsbasis zugrunde legen. Diese beinhaltet Angaben des Kunden zu Einkommen, Vermögen, Anlagezielen und Risikoneigung. Ziel ist eine fundierte Beurteilung, ob das empfohlene Produkt für den Kunden unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren geeignet ist.

Wie bisher werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden hinsichtlich der relevanten Produkte und Wertpapierdienstleistungen zugrunde gelegt. Eine gesetzliche Neuerung sind Fragen nach dem Beruf und der Ausbildung des Kunden. Diese Angaben sollen eine zielgerichtete Aufklärung des Kunden entsprechend seiner Vorkenntnisse zu Märkten, Produkten und deren Funktionsweise ermöglichen. Schließlich soll der Kunde in die Lage versetzt werden, bei seiner Entscheidung für eine Anlageform deren Chancen und Risiken sachgerecht einschätzen zu können.

Um dem hohen Qualitätsanspruch an die Beratung umfassend und dauerhaft gerecht zu werden, ist auch die Mitwirkung des Kunden erforderlich, der mit erweiterten Angaben eine individuelle Beratung durch seine Sparkasse unterstützt.

Zudem bieten die Sparkassen ein hohes Maß an Transparenz bei Abschluss und Ausführung der Geschäfte. Gebührentransparenz ist dabei ebenso selbstverständlich wie die Sicherstellung von Maßnahmen zur Weiterleitung von Aufträgen an die typischerweise am besten geeigneten Handelsplätze.

Zusammengefasst bedeutet dies:

1. Die saarländischen Sparkassen beraten ihre Kunden wie bisher umfassend über geeignete Wertpapieranlagen und berücksichtigen dabei die Kenntnisse und Erfahrungen sowie Zielvorgaben der Kunden.

2. Die saarländischen Sparkassen gewährleisten ein Höchstmaß an Markttransparenz.

3. Die saarländischen Sparkassen führen Wertpapiergeschäfte so aus, dass grundsätzlich die bestmöglichen Ergebnisse für die Kunden erzielt werden.