Sparkassen und SaarLB setzen EU-Zahlungsdiensterichtlinie um
Im Dezember 2007 wurde die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zum 31. Oktober 2009 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass der Zahlungsverkehr im europäischen Zahlungsverkehrsraum auf einer einheitlichen Basis abgewickelt werden kann und so eine größere Rechtssicherheit für Kunden bei der Durchführung ihrer Zahlungen besteht. Erfasst werden nicht nur grenzüberschreitende Zahlungen, sondern auch Transaktionen, die im nationalen Bereich abgewickelt werden.
Unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung des Ziels der Richtlinie ist es, die Zahlungsverkehrsvorgänge und die diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen einfach, effizient und sicher auszugestalten.
Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie werden die Sparkassen und die SaarLB ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einige besondere Bedingungen zum 31. Oktober 2009 ändern und weitere besondere Bedingungen einführen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse bzw. der SaarLB auch online:
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Kreissparkasse Saarpfalz Kreissparkasse St. Wendel Stadtsparkasse Völklingen SaarLB
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen 6 Wochen schriftlich oder, wenn der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z.B. Homebanking), auf diesem Wege widersprochen wird. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach der Bekanntgabe abgesandt worden ist. Erfolgt kein Widerspruch, werden die Sparkassen die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen und die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Die geänderten und neu eingeführten besonderen Bedingungen liegen für die Kunden in den Geschäftsstellen bereit und werden auch auf Wunsch zugesandt.