Sparkassen weiten Kreditvergabe aus und schlagen stärkere Unterstützung bei der Eigenkapitalbildung von Unternehmen vor.

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Saarbrücken, 9. Februar 2021. Die saarländischen Sparkassen haben im vergangenen Jahr die Kreditvergabe, sowohl an Unternehmen und Selbständige als auch an Privatpersonen, ausgeweitet. „Die Institute sind somit auch in schwieriger Zeit ihrer Verantwortung gerecht geworden und tragen entscheidend dazu bei, dass finanzielle Beeinträchtigungen mit und durch die Corona-Pandemie aufgefangen werden können.“, so die Präsidentin des Sparkassenverbandes Saar, Cornelia Hoffmann-Bethscheider.

An Unternehmen und wirtschaftlich Selbständige wurde in 2020, im Vergleich zum Vorjahr, die Kreditvergabe um 147,7 Mio. Euro ausgeweitet. Insgesamt wurden Darlehenszusagen in Höhe von 978,9 Millionen Euro getätigt. Hoffmann-Bethscheider: „Wir sind vor Ort und kennen die Verhältnisse und unsere Kunden persönlich. Deshalb können wir auch schnelle und unmittelbare Finanzierungshelfer in der Corona-Krise sein. Wir sind die Hausbanken für den Mittelstand und der Sparkassenkredit bleibt das Rückgrat der Unternehmensfinanzierung.“

An Privatkunden wurde die Kreditvergabe gegenüber 2019 ebenfalls ausgeweitet. Insgesamt wurden Darlehenszusagen in Höhe von 1.050,1 Mio. Euro getätigt. Der Anstieg ist vor allem auf Wohnungsbaukredite (846,7 Mio Euro) zurückzuführen. Darlehenszusagen für Konsumentenkredite/Sonstige Krediteliegen hingegen deutlich unter Vorjahr. „Zum einen zeigt dieser Wert die Vorsicht der Bürgerinnen und Bürger in der Krise. Zum anderen wird deutlich, dass die Möglichkeiten sein Geld im vergangenen Jahr auszugeben, durch die pandemiebedingten temporären Schließungen des Einzelhandels und der eingeschränkten Reisemöglichkeiten, erheblich geringer waren“, so die Sparkassenpräsidentin.

Darüber hinaus haben die saarländischen Sparkassen, von Mitte März bis zum Jahresende 2020, 195 Millionen Euro an Förderdarlehen, aus den Corona-Hilfsprogrammen, vermittelt. „Das zeigt, dass die Sparkassen eng an der Seite ihrer Unternehmenskunden standen und die Mittel unverzüglich an ihre Kunden weitergeleitet haben.“, erklärt Hoffmann-Bethscheider.

Die Sparkassenpräsidentin hält auch die derzeitigen finanziellen Unterstützungen von Bund und Ländern, an Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien, als Hilfe zur Bewältigung der Corona-Pandemie, für richtig. „Wichtig ist aber, dass die zugesagten öffentlichen Hilfen auch bei den Unternehmen ankommen. Deshalb war es richtig, die Vergabeverfahren nochmals zu vereinfachen. Jetzt sollte die Geschwindigkeit weiter gesteigert werden. Denn niemand kann wollen, dass an sich gesunde Strukturen von dieser Krise dauerhaft beeinträchtigt werden.“, so Hoffmann-Bethscheider.

Die große Koalition hat in der letzten Woche weitere Corona-Hilfen beschlossen, die den Unternehmen - unter anderem - steuerlich unter die Arme greifen sollen. Unternehmen können Corona-bedingte Verluste aus den Jahren 2020 und 2021, bis 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung), steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen. Der Sparkassenpräsidentin geht dies aber noch nicht weit genug: „Zur Stärkung des Eigenkapitals, sollte das rücktragbare Verlustvolumen nicht nur für 2019, sondern mindestens in die letzten drei bis fünf Jahre, ermöglicht werden. So werden diejenigen belohnt, die ihre Erträge in der Vergangenheit in der Heimat versteuert haben. Dies hätte auch Anreizwirkung für die Zukunft.“