Saarländische Sparkassen wollen Privatkunden schnell und einfach helfen

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Die saarländischen Sparkassen ermöglichen wegen der Corona-Krise ab heute die Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen.

„Die saarländischen Sparkassen haben beschlossen, Kunden, die durch die Corona-Krise ihre Einnahmen verlieren, schnell, einfach und unbürokratisch zu helfen“, erklärt die Präsidentin des saarländischen Sparkassenverbandes, Cornelia Hoffmann-Bethscheider.

Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass Darlehensraten von Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei Verbraucherdarlehensverträgen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen wurden, Darlehensraten für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle hat, die ihm eine Zahlung der Rate unzumutbar machen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.

Die saarländischen Sparkassen bieten bereits ab heute, 26. März 2020, derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an.

„Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, bieten wir einen einfachen Online-Weg über die Internet Filiale hierfür an. So kann die Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umgesetzt  werden. Selbstverständlich sind die Sparkassen auch telefonisch über das Kundenservice Center erreichbar“, erläutert Hoffmann-Bethscheider.

„Unabhängig von der gesetzlichen Regelung haben die saarländischen Sparkassen beschlossen, Kunden, die durch die Corona-Krise ihre Einnahmen verlieren, schnell, einfach und unbürokratisch zu helfen. Zum Beispiel durch die Stundung von Tilgungsleistungen bei Darlehensverträgen auch über längere Zeiträume“, ergänzt Hoffmann-Bethscheider.