Grundsteuer: Vermögensbildung und kommunale Finanzen im Blick behalten

, Presse

Sparkassen-Finanzgruppe Saarland erwartet umsichtiges Handeln der Politik

Die Sparkassen-Finanzgruppe im Saarland erwartet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Grundsteuer“ umsichtiges Handeln seitens der Politik.

Am 10. April 2018 urteilte das Karlsruher Gericht, dass das System der deutschen Grundsteuer nicht gerecht sei und angepasst werden müsse. Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass an dem Jahr 1964 als dem maßgeblichen Zeitpunkt der Bewertung von Grundvermögen als Grundlage von Grundsteuerbescheiden festgehalten werde. Der Verkehrswert der Immobilien und der festgestellte Einheitswert falle in unterschiedlichem Maße – ungleich – auseinander.

„Das Ziel, Familien das Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, darf man nicht aus den Augen verlieren“, so Verbandspräsidentin Cornelia Hoffmann-Bethscheider. Die Anreize, eigenen Wohnraum zu schaffen oder auch eine Wohnimmobilie zu erwerben, müssen durch eine maßvolle Gestaltung des Grundsteuersytems begleitet werden. Insbesondere die Vermögensbildung und die eigenverantwortliche Vorsorge für das Alter sind weiter zu fördern. Dies muss bei der Gestaltung des neuen Grundsteuersystems berücksichtigt werden. Eine übermäßige Belastung, insbesondere junger Familien, die sich Wohnraum schaffen oder eine Wohnung oder ein Haus erwerben, ist zu vermeiden.

Zugleich sind die Belange der Kommunen zuberücksichtigen. Sollten sich wegen der Korrektur eines
Bundesgesetzes bei den Kommunen Ertragseinbußen einstellen, ist der Bund aufgerufen, die Lücken zu schließen.