Das neue Baukindergeld bringt mehr Familien im Saarland ins Wohneigentum

, Finanzgruppe Aktuell

Auch im Saarland wird sich das Baukindergeld positiv auswirken: rund 30 Prozent der jungen Mieterhaushalte mit Kindern, die aufgrund ihrer Einkommens- und Eigenkapitalsituation für einen Wohneigentumserwerb in Frage kommen, können sich dank des Baukindergelds künftig Wohneigentum leisten. Insgesamt sind das rund 700 Familien im Saarland. Das ergab eine Studie des Berliner
Immobilienforschungsinstituts empirica.

Das Baukindergeld beträgt maximal 12.000 Euro pro Kind und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018. Es kann seit Mitte September bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Dabei gilt es aber Fristen zu beachten. Ist beispielsweise der Einzug ins neue Eigenheim im Jahr 2018 vor dem 18.09.2018 erfolgt, kann der Zuschussantrag maximal bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.

"Für viele saarländische Familien mit Kindern bedeutet die neue Förderung eine willkommene Unterstützung auf dem Weg ins Eigenheim. Denn durch das Baukindergeld erhöht sich der finanzielle Spielraum bei der Baufinanzierung beispielsweise für eine Familie mit zwei Kindern um stattliche 24.000 Euro. Da die Höhe des Baukindergeldes mit der Kinderzahl ansteigt, ist das Zusatzpotenzial bei großen Familien besonders ausgeprägt", so Michael Wegner, Generalbevollmächtigter der LBS Landesbausparkasse Saar. Dabei kann die Förderung etwa zur Zinsabsicherung der Baufinanzierung, zur Reduzierung der monatlichen Ansparrate in der Vorfinanzierung oder als Sondertilgung bei einem Bausparvertrag eingesetzt werden. Auch die Verwendung des Baukindergeldes als Vorsorge für spätere Modernisierungswünsche ist möglich.

Neben dem neuen Baukindergeld bleiben die weiteren staatlichen Förderungen, wie Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Riester-Förderung bestehen. "Diese sind nach wie vor wichtig für junge Menschen, bei denen es darum geht frühzeitig anzusparen. Entscheidender Faktor für den eigenen Wohntraum ist es nach wie vor, eine solide Eigenkapitalbasis zu schaffen", erörtert Jörg Melde, Generalbevollmächtigter der Landesbausparkasse Saar.

Weitere Informationen sowie die konkreten Voraussetzungen zum Erhalt des Baukindergeldes erhalten Sie unter www.kfw.de/baukindergeld.

Das Wichtigste zum Baukindergeld nachfolgend auf einen Blick:

  • Gefördert wird der Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums von Familien mit Kindern in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum vorhanden, ist die Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderhöhe beträgt 1.200 Euro pro Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird. Bei Antragstellung muss das Kind an der Adresse des selbstgenutzten Wohneigentums gemeldet sein; später geborene Kinder werden nicht gefördert. Die Förderung wird gezahlt, solange die Immobilie selbst genutzt wird – maximal 10 Jahre lang.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je förderbe-rechtigtem Kind nicht übersteigen. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittlich zu versteuernde Jahreseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.
  • Die Immobilie muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 gekauft oder gebaut werden. Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrages bzw. das Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug, spätestens bis zum 31.12.2023 bei der KfW gestellt werden.

Ihre Ansprechpartnerin:

Heike Berner
LBS Landesbausparkasse Saar
Beethovenstraße 35 - 39
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681-383-2188
E-Mail: heike.berner@lbs-saar.de