Sparkassen informieren Kunden über Einlagensicherung

, Presse

Saarbrücken, 09.01.2017 – Die saarländischen Sparkassen informieren in diesen Tagen ihre Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung. Hintergrund ist eine seit 2015 geltende EU-Richtlinie, wonach Banken und Sparkassen einmal im Jahr über die gesetzliche Einlagensicherung informieren müssen. Das Schutzniveau hat sich nicht geändert, Handlungsbedarf für die Kunden ergibt sich nicht.

In der Sparkassen-Finanzgruppe ist ein Haftungsverbund eingerichtet, der als Einlagensicherungssystem im Sinne der EU-Richtlinie anerkannt ist. Dieser Haftungsverbund sichert pro Kunde pro Bank Einlagen in Höhe von bis zu 100.000 Euro ab. Die Sparkassen verfügen darüber hinaus im Rahmen des Haftungsverbundes über ein eigenes Institutssicherungssystem. Dieses wurde bereits in den 70er Jahren gegründet. Es soll verhindern, dass ein einzelnes Institut in eine wirtschaftliche Schieflage kommen kann. Sparkassenverbandspräsidentin Cornelia Hoffmann-Bethscheider: „Das Sicherungssystem der Sparkassen schützt unsere Kundinnen und Kunden über die gesetzlichen Regelungen hinaus ab. Bisher mussten noch nie Einleger entschädigt werden, noch nie hat ein Sparkassenkunde seine Einlagen verloren.“

Das Sicherungssystem der Sparkassen besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen: Elf regionale Sparkassenstützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.